Kurat
Kurat = geistlicher Beistand
"Kurat" ist ein alter kirchenrechtlicher Titel und bezeichnet in der katholischen Kirche einen Hilfspriester mit eigenem Seelsorgebezirk (Kuratie, Pfarrvikarie). Das Wort "Kurat" leitet sich dabei von "cura" (lat: Fürsorge, Pflege) ab.
Die Funktion des Kuraten wurde in der Vergangenheit in der Regel vom katholischen Pfarrer der Gemeinde bzw. der Seelsorgegemeinschaft ausgefüllt. Der Kurat bzw. die Kurätin muss aber nicht zwingend ein Priester sein. Es ist heute auch möglich und durchaus üblich, männliche oder weibliche Laien mit bischöflicher Beauftragung in das Amt zu wählen.
Der Kurat/die Kuratin ist nach der Satzung der DPSG gleichberechtiges Mitglied des Stammesvorstandes und unterstützt den Stamm beispielsweise bei der Organisation und Durchführung von Gottesdiensten und berät in allen Fragen, die die Kirche betreffen.
